Wird die osteopathische Behandlung von der
Krankenkasse übernommen? Gesetzliche Kassen erstatten grundsätzlich keine
Leistungen eines Heilpraktikers. Es besteht jedoch die
Möglichkeit eine Zusatzversicherung abzuschließen,
welche die Kosten vertragsgemäß
(Höchstgrenze pro Leistung/Jahr) übernimmt. Die Erstattung der Kassen richtet sich nach der jeweiligen
Vertragsgestaltung. Sie sollten daher sicherheitshalber nachfragen, ob
Behandlungen durch einen Heilpraktiker übernommen werden. Es
kann auch zu Kürzungen bei Einzelpositionen kommen, da die
Versicherung nur bestimmte Höchstbeträge erstattet. Beihilfekassen erstatten bislang im Rahmen bestimmter
Höchstbeträge, soweit nicht craniosacrale Verfahren Wie viele Behandlungen sind nötig? Die Anzahl der notwendigen Behandlungen sind sehr
unterschiedlich. Sie richten sich danach, ob eine akute oder chronische
Erkrankung vorliegt, vor allem aber danach, in welchem Maß
der jeweilige Organismus in der Lage ist, die in der Behandlung
gesetzten Reize zu verwerten. Dabei hat jeder Körper sein
eigenes Tempo, dem es zu folgen gilt. Bei akuten Beschwerden, welche nicht auf eine chronische
Krankheit zurückzuführen sind, genügen oft
2-3 Behandlungen, in einem ein- bis zweiwöchigen Abstand,
danach lässt sich meist abschätzen , ob und in
welchem Umfang eine weitere Behandlung notwendig ist. Nach Abklingen
akuter Beschwerden wird die Behandlung
erfahrungsgemäß gern präventiv zur
Unterstützung der Gesundheit genutzt. Bei chronischen Erkrankungen hat sich eine
regelmäßige Behandlung über einen
längeren Zeitraum im Abstand von 2-4 Wochen
bewährt. Gibt es Gegenanzeigen für die osteopathische
Behandlung? Gegenanzeigen gibt es grundsätzlich nicht. Bei
bestimmten Erkrankungen sind jedoch bestimmte Techniken unvorteilhaft.
Daher ist es erforderlich, bekannte Vorerkrankungen oder chronische
Erkrankungen, welche schulmedizinisch oder anderweitig betreut werden,
bei der Anamnese zu kennen. Nur dann kann die osteopathische Behandlung
unterstützend eingesetzt werden. Können andere Verfahren neben der
Osteopathie angewendet werden? Osteopathie schließt die Anwendung anderer Verfahren
(schulmedizinisch, psychotherapeutisch oder naturheilkundlich) nicht
aus. Im Einzelfall ist es sogar sinnvoll, in einem Netzwerk zusammen zu
arbeiten, um das gewünschte Behandlungsziel zu erreichen.
Wichtig ist jedoch, dass die kombinierten Behandlungsansätze
nicht unterschiedliche Ziele verfolgen oder den Organismus
überfordern. Eine enge Abstimmung bildet hierfür die
Grundlage. Gibt es Alterseinschränkungen? Überhaupt nicht, osteopathische Behandlungen
können jeden, in jedem Alter unterstützen. Lediglich
die Wahl der eingesetzten Behandlungstechniken richtet sich nach dem
jeweiligen Zustand der Gewebestrukturen und der individuellen Situation
des Patienten. Sollten Sie noch weitere Fragen haben, hilft Ihnen vielleicht
das Netzwerk weiter
oder rufen Sie mich auch gern an.
angewandt werden. Das Erstattungsverfahren ist derzeit im Umbruch, ich
empfehle Ihnen deshalb die Erstattungsfähigkeit bei Ihrer
Kasse zu erfragen und sich im Falle einer Ablehnung die Rechtsgrundlage
nennen zu lassen, da diese ggf. in Ihrem speziellen Fall nicht
anwendbar ist.